08.03.2022 | Tickets

Jetzt Tickets fürs HSV-Spiel sichern!

Mit bis zu 38.500 Zuschauern zum vierten Heimsieg in Folge

Drei Heimsiege in Folge konnte die Fortuna zuletzt feiern – gelingt gegen den Hamburger SV am Samstag, 19. März (13:30 Uhr) der vierte Streich? Wer die Rot-Weißen beim Heimspiel gegen den HSV in der Merkur Spiel-Arena unterstützen möchte, kann sich in Kürze sein Ticket für die Partie sichern. Die vorzeitige Kapazitätserhöhung mit Nutzung der Stehplätze ist im Rahmen der Corona-Schutzverordnung möglich, die entsprechende Genehmigung wurde am Dienstag erteilt.

„Uns war es wichtig, mit Beginn des Vorverkaufs für das HSV-Spiel am 19. März allen Dauerkarteninhabern ihre Stammplätze wieder anzubieten und vor allem auch wieder echte Stehplätze anbieten zu können. Somit können wir auch auf die angekündigten weiteren Lockerungen entsprechend reagieren“, sagt Fortunas Vorstandsvorsitzender Alexander Jobst.

Supporter-Pass-Inhaber haben ab dem Heimspiel gegen den HSV für die restliche Saison Anspruch auf ihren Stammplatz – genau wie bei den klassischen Dauerkarten müssen sie somit keine Tageskarte mehr kaufen, um ins Stadion zu kommen. Alle Informationen zur Dauerkarten-Aktivierung finden sich hier.

Der Tageskarten-Vorverkauf für die Partie gegen Hamburg findet in zwei Phasen statt:

Phase 1 (ab Mittwoch, 9. März, 16:30 Uhr)

  • Mitglieder können bis zu vier Tickets erwerben
  • Supporter-Pass-Inhaber können bis zu vier weitere Tickets erwerben

Phase 2 (ab Montag, 14. März, 12:00 Uhr)

  • Freier Verkauf

Kein Schachbrettmuster mehr – Stehplatzbereich geöffnet
Durch die am Dienstag erteilte Ausnahmegenehmigung dürfen das Spiel aktuell bis zu 38.500 Zuschauer besuchen. Im Gegensatz zum letzten Heimspiel gegen den FC Ingolstadt entfällt das Schachbrettmuster auf den Sitzplätzen – außerdem darf die Fortuna zunächst 5.000 Stehplätze anbieten. Diese entfallen zum Großteil auf Dauerkarteninhaber. Stehplatz-Tageskarten können gebucht werden, bis die Limits in den einzelnen Blöcken erreicht sind. Sollten die angekündigten weiteren Lockerungen eintreten, kann auch hier entsprechend die Kapazität erhöht werden.

Maskenpflicht
Auch beim Heimspiel gegen den Hamburger SV gilt laut Verordnung des Landes NRW bis auf Weiteres eine dauerhafte Maskenpflicht. Eine FFP2-Maske oder eine medizinische OP-Maske muss während des Arena-Besuchs dauerhaft – auch am Platz – getragen werden.

2G+-Regel
Für die Partie gilt weiterhin laut Verordnung des Landes NRW die 2G+-Regel. Das bedeutet, dass nur vollständig Geimpfte oder Genesene Zutritt haben und diese zusätzlich ein negatives Testergebnis nachweisen müssen. Dies kann in Form eines Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) oder eines PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden) erfolgen. Der Nachweis des Impfstatus wird nur in digitaler Form akzeptiert, ein Zutritt mit gelbem Impfpass wird nicht möglich sein.

Keine zusätzliche Testpflicht für Geboosterte und Genesene
Die zusätzliche Testpflicht in Bereichen, in denen 2G+ gilt, entfällt für immunisierte Personen, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung …

  • … entweder über eine dritte Auffrischungsimpfung (Booster) verfügen.
  • … geimpfte genesene Personen, also Personen, die eine mittels PCR-Test nachgewiesene COVID-19-Infektion hatten und davor oder danach mindestens eine Impfung erhalten haben. Die Genesung muss mittels eines Zertifikats in der Corona-Warn-App hinterlegt sein.
  • … in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen sind (bestätigter PCR-Test mehr als 27 Tage, aber nicht älter als 90 Tage). Die Genesung muss mittels eines Zertifikats in der Corona-Warn-App hinterlegt sein.

Welche Sonderfälle gibt es?

1. Schülerinnen und Schüler:

  • bis einschließlich 17 Jahren gelten „automatisch“ als immunisiert und auch als getestet. Es sind keine Nachweise erforderlich außer gegebenenfalls der Altersnachweis.
  • ab 18 Jahren ist der 2G-Nachweis erforderlich (geimpft oder genesen). Der für 2G+ notwendige negative Testnachweis kann durch einen Nachweis der Schule über die Schulzugehörigkeit und die Teilnahme an Schultestungen ersetzt werden.

2. Personen mit Impfhindernis:

  • Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über ein entsprechendes Attest verfügen, benötigen keinen 2G-Nachweis, aber einen negativen Testnachweis.

Sollten sich durch Anpassungen oder Aufhebungen der Corona-Schutzverordnung weitere Änderungen bis zum Spieltag am 19. März ergeben, wird die Fortuna entsprechend informieren.

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