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Struktur

Struktur der Gremien gemäß der Satzung von Fortuna Düsseldorf

Struktur Fortuna Düsseldorf

Aufsichtsrat

Zusammensetzung (9 Mitglieder):

  • 5 Mitglieder von der Mitgliederversammlung gewählt
  • 1 Mitglied vom Sportausschuss gewählt
  • 3 Mitglieder vom Wahlausschuss gewählt

Aufgaben: 

  • Bestellung und Abberufung des Vorstands 
  • Kontrolle der Wahrnehmung der Vereinsaufgaben durch den Vorstand
  • Festlegung der Aufgaben weiterer Vorstandsmitglieder
  • Empfehlung an die Mitgliederversammlung über der Entlastung des Vorstands
  • Beschlussfassung über den Finanzplan des Vorstandes
  • Feststellung des Jahresabschlusses / Verabschiedung des Geschäftsberichts
  • Bestellung des Wirtschaftsprüfers (soweit nach Verbandsvorschriften erforderlich)
  • Genehmigung von bestimmten Rechtsgeschäften des Vorstands (Katalog des § 14 Abs.3 der Satzung)
  • Einwilligung in Ausgaben, die den Haushaltsplan überschreiten
  • Vertretung des Vereins gegenüber dem Vorstand

Mitgliederversammlung

Aufgaben:

  • Entgegennahme der Berichte der Vereinsorgane
  • Entlastung des Vorstandes
  • Entlastung des Aufsichtsrates
  • Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates
  • Wahl der Mitglieder des Wahlausschusses
  • Wahl der Rechnungs- und Kassenprüfer
  • Abberufung der von der Mitgliederversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrates, der Mitglieder des Wahlausschusses sowie der Rechnungs- und Kassenprüfer
  • Festsetzung der Mitgliedsbeiträge sowie etwaiger Sonderumlagen der Mitglieder
  • Entscheidung über die eingereichten Anträge 
  • Entscheidung über jede Änderung der Satzung
  • Entscheidung über die Auflösung des Vereins 

Wahlausschuss

Zusammensetzung (5 Mitglieder):

  • 5 Mitglieder von der Mitgliederversammlung gewählt

Aufgaben: 

  • Überprüfung der aus den Reihen der Mitglieder vorgeschlagenen Kandidaten für den Aufsichtsrat auf ihre Eignung als Aufsichtsratsmitglied 
  • Abgabe von Wahlempfehlungen an die Mitgliederversammlung.
  • Ernennung der direkt zu bestellenden Aufsichtsratsmitglieder. 

Sportausschuss

Zusammensetzung (Mitgliederzahl abhängig von der Zahl der Sportabteilungen):

  • Vorstandsmitglied sportliche Leitung, ein Aufsichtsratsmitglied, Leiter der Fußballamateurabteilung, Leiter der Fußballjugendabteilung, Abteilungsleiter der weiteren Sportabteilungen

Aufgaben: 

  • Beratung des Vorstands bei der Gestaltung des Jugend- und Amateursportbetriebes des Vereins 
  • Bestellung eines Vertreters für den Aufsichtsrat 

Ehrenrat

Zusammensetzung ( 5 Mitglieder):

  • Der Ehrenrat besteht aus dem Ehrenpräsidenten und weiteren vier - für den Fall, dass kein Ehrenpräsident ernannt ist aus fünf - aktiven oder passiven, über 35 Jahre alten Mitgliedern, die mindestens 10 Jahre ununterbrochen dem Verein angehören. Zusätzlich sind drei Ersatzmitglieder zu bestellen.

Aufgaben:  

  • Schlichtung und Entscheidung bei allen vereinsinternen Streitigkeiten 
  • Vereinsgericht
  • Beratung des Vorstands aus besonderem Anlass
  • Mitwirkung bei der Ernennung von Ehrenmitgliedern bzw. bei der Vornahme von Ehrungen 
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