Stadionverbote

Kommission für Stadionverbote

Seit der Saison 2013/14 wird jeder Stadionverbotsfall in Einzelfallprüfung von der Stadionverbotskommission behandelt. Das Ziel ist es, Stadionverbote mit größtmöglicher Transparenz und Fairness auszusprechen. Dabei werden im Rahmen der bundesweit einheitlichen Stadionverbotsrichtlinien des DFB auch die Umstände des Falls und die Person betrachtet. Die Stadionverbotskommission berät und entscheidet auch über mögliche Verkürzungen oder Bewährungsmodelle.

Üblicherweise wird den betroffenen Personen zunächst eine Anhörung in Form einer schriftlichen Stellungnahme ermöglicht. Ein Vorgespräch mit dem Fanprojekt oder der Fanbetreuung wird empfohlen.

Die Stadionverbotskommission in Düsseldorf besteht aus dem Direktor Spielbetrieb (Vorsitz), dem Leiter Sicherheit und jeweils einem Vertreter der Fanbetreuung und des Fanprojekts und tagt turnusmäßig einmal im Monat.

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