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Fortuna muss 98.325 Euro Strafe zahlen
Wegen Vorkommnissen im Rahmen des Heimspiels gegen Schalke
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 98.325 Euro belegt.
Vor dem Heimspiel gegen den FC Schalke 04 am 5. Dezember 2025 kam es im Düsseldorfer Zuschauerbereich zum Abbrennen von mindestens 25 Bengalischen Feuern sowie sechs Feuerwerksbatterien, wodurch sich der Anpfiff um etwa eine Minute verzögerte, heißt es in dem Urteil. Im weiteren Spielverlauf wurden im Fortuna-Block mindestens zwölf weitere pyrotechnische Gegenstände gezündet. Zudem wurden in der 82. Minute mindestens drei Becher aus dem Düsseldorfer Zuschauerbereich in den Innenraum geworfen, ein Werfer konnte identifiziert werden.
Für die Vergehen wird die Fortuna mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 98.325 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 32.775 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2026 nachzuweisen wäre.
Das Urteil ist rechtskräftig.
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