06.02.2014 | Verein

Hohe Geldstrafe gegen die Fortuna

40.000 Euro Strafe aufgrund der Vorkommnisse in Aalen

Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes hat die Fortuna aufgrund der Vorkommnisse beim Zweitligaspiel beim VfR Aalen am 13. Spieltag mit einer Geldstrafe in Höhe von 40.000 Euro belegt. Konkret bezieht sich der Strafantrag auf fortgesetztes unsportliches Verhalten, das sich durch das Abbrennen und Werfen von pyrotechnischen Gegenständen geäußert hat und eine zweimalige Spielunterbrechung nach sich gezogen hat.

Neben der Geldstrafe wurde seitens des Kontrollausschusses zudem im Falle eines erneuten gravierenden Fehlverhaltens von Düsseldorfer Zuschauern eine ausdrücklich härtere Sanktionierung beantragt. Die Auswertung von aussagekräftigem Videomaterial ist weit vorangeschritten, das zur strafrechtlichen Verfolgung von Einzeltätern dient.


Vorstandsmitglied Sven Mühlenbeck: „Nach den uns vorliegenden Informationen scheint es möglich zu sein, mehrere Personen strafrechtlich belangen zu können. In diesem Fall wird der Verein Fortuna Düsseldorf zivilrechtlich den entstandenen Schaden bei diesen Personen geltend machen.“

bundesliga.de

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