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Fortuna muss 137.040 Euro Strafe zahlen
Wegen Vorkommnissen in Karlsruhe, Osnabrück, St. Pauli und Leverkusen
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 137.040 Euro belegt.
Dabei geht es um die Zweitliga-Auswärtsspiele beim Karlsruher SC und dem VfL Osnabrück sowie die DFB-Pokalspiele beim FC St. Pauli und Bayer Leverkusen.
In der Urteilsbegründung heißt es: „Während des DFB-Pokalviertelfinals beim FC St. Pauli [...] zündeten Düsseldorfer Zuschauer insgesamt 58 pyrotechnische Gegenstände. [...] Vor und während des Zweitligaspiels beim Karlsruher SC […] brannten Düsseldorfer Zuschauer mindestens 24 pyrotechnische Gegenstände. […] Während des Zweitligaspiels beim VfL Osnabrück […] brannten Düsseldorfer Zuschauer 17 pyrotechnische Gegenstände ab. Aufgrund der Rauchentwicklung musste die Partie in der 46. Minute für eine Minute unterbrochen werden. […] Im Rahmen des DFB-Pokalspiels […] bei Bayer 04 Leverkusen zündeten Düsseldorfer Zuschauer mindestens 48 Bengalische Feuer sowie eine Feuerwerksbatterie, zwei Rauchtöpfe und fünf Raketen. Das Spiel musste in der 46. Minute für 45 Sekunden unterbrochen werden.“
Für diese Vergehen wird die Fortuna mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 137.040 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 41.800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Die Fortuna hat den Urteilen zugestimmt, sie sind damit rechtskräftig.
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