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Verein kann weiterhin nicht über Corona-Hilfen verfügen
Rechtsstreit um Überbrückungshilfen geht weiter
Im April hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf den von der Fortuna angefochtenen Rückforderungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf über Corona-Überbrückungshilfen (ÜBH III) in Höhe von 1.7 Mio. Euro aufgehoben. Das Gericht hatte der Fortuna aufgrund der eindeutigen Ungleichbehandlung Recht gegeben und in der Urteilsbegründung keine Berufung zugelassen. Das beklagte Land NRW hat nun kurz vor Ablauf der eingeräumten Frist einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht gestellt.
Fortuna-Vorstand Arnd Hovemann: „Dass das Verfahren trotz des glasklaren Urteils des Verwaltungsgerichtes nun weitergeht und wir über die 1,7 Mio. Euro weiter nicht verfügen können, ist ein großes Ärgernis. Zudem verzögert sich somit auch die Entscheidung über die weiteren Überbrückungshilfen (ÜBH III+ / ÜBH 4, ca. 1,3 Mio. Euro), die wir beantragt haben und bisher nicht ausgezahlt wurden. Die Wettbewerbsverzerrung wird so für mindestens die kommende Saison manifestiert."
Aufgrund der Corona-bedingten Geisterspiele mussten alle Vereine, unabhängig der Ligazugehörigkeit, signifikante Einnahmenausfälle hinnehmen – so auch Fortuna Düsseldorf. Das Verwaltungsgericht hatte unmissverständlich festgestellt, dass die nunmehr aufgehobene Rückforderung die Fortuna gegenüber Wettbewerbern erheblich benachteilige. LINK zur Urteilsbegründung vom 16.04.
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