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Fortuna muss 34.200 Euro Strafe zahlen
Wegen Vorkommnissen in Braunschweig, Elversberg, Hannover und Berlin
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 34.200 Euro belegt.
Dabei geht es um die Auswärtsspiele bei Eintracht Braunschweig, der SV Elversberg, Hannover 96 und Hertha BSC, bei denen die Anhänger der Rot-Weißen pyrotechnische Gegenstände entzündeten.
Für diese Vergehen wird die Fortuna mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 34.200 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 11.400 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2025 nachzuweisen wäre.
Die Fortuna hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
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