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Fortuna muss 55.800 Euro Strafe zahlen
Wegen Vorkommnissen in Magdeburg, Paderborn & Kaiserslautern
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 55.800 Euro belegt.
Dabei geht es um die Auswärtsspiele beim 1. FC Magdeburg, dem SC Paderborn und dem 1. FC Kaiserslautern, bei denen die Anhänger der Rot-Weißen pyrotechnische Gegenstände entzündeten.
Für diese Vergehen wird die Fortuna mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 55.800 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 18.600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2025 nachzuweisen wäre.
Die Fortuna hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
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