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DFB-Sportgericht bestätigt Jovanovic-Sperre
Urteil des DFB-Kontrollausschusses bestätigt
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt hat die Sperre von vier Meisterschaftsspielen der Lizenzligen für Fortunas Stürmer Ranisav Jovanovic bestätigt. Damit folgte das Gericht in mündlicher Verhandlung dem vorangegangenen Einzelrichter-Urteil, das den Spieler ebenso wegen eines krass sportwidrigen Verhaltens in der Form einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit vier Spielen Sperre belegt hatte. Jovanovic hatte dem Einzelrichter-Urteil nicht zugestimmt und die mündliche Verhandlung beantragt.
Das Sportgericht sah es nach Auswertung der vorliegenden Fernsehbilder als erwiesen an, dass Jovanovic seinem Gegenspieler Andre Mijatovic in der 80. Minute des Düsseldorfer Zweitliga-Heimspiels gegen Arminia Bielefeld am 4. Dezember mit der rechten Hand ins Gesicht geschlagen hatte. Schiedsrichter Georg Schalk hatte gegenüber dem DFB-Kontrollausschuss erklärt, diesen Vorgang nicht gesehen zu haben, weshalb der Kontrollausschuss nachträglich ermitteln und Anklage erheben konnte. Dr. Anton Nachreiner, der Vorsitzende des DFB-Kontrollausschusses, hatte in der mündlichen Verhandlung ebenfalls vier Spiele Sperre gefordert.
Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, äußerte zur Begründung: "Das Sportgericht ist der Überzeugung, dass eine Tätlichkeit vorlag. Der Strafrahmen für eine Tätlichkeit liegt zwischen sechs Wochen und sechs Monaten Sperre. Das Strafmaß wird auf vier Spiele reduziert, da der Tätlichkeit eine Sportwidrigkeit seitens des Gegenspielers Andre Mijatovic vorausging."
Wie Manager Wolf Werner, der neben Ranisav Jovanovic und Co-Trainer Uwe Klein an der Verhandlung teilnahm, sagte, erwäge die Fortuna, gegen dieses Urteil Berufung einzulegen.
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