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20.02.2017 | Verein
Fortuna zu 5.000 Euro Geldstrafe verurteilt
Strafe wegen unsportlichen Verhaltens der Anhänger
Das DFB-Sportgericht hat die Fortuna im Einzelrichterverfahren wegen eines unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro belegt.
Der DFB sanktioniert durch das Urteil das Fehlverhalten einiger F95-Anhänger beim Auswärtsspiel im DFB-Pokal bei Hansa Rostock. In der 58. Minute war im F95-Block Pyrotechnik gezündet worden.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
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