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Fortuna muss 46.500 Euro Strafe zahlen
Wegen Vorkommnissen gegen Köln und in Fürth
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 46.500 Euro belegt.
Dabei geht es um das Heimspiel gegen den 1. FC Köln sowie die Auswärtspartie bei der SpVgg Greuther Fürth.
„Im Fanblock von Fortuna Düsseldorf wurden zahlreiche pyrotechnische Gegenstände entzündet“, heißt es in dem Köln-Urteil. Und weiter: „In der 21. Spielminute wurde von einem Düsseldorfer Anhänger ein Bengalisches Feuer in den Unterrang Gast geworfen. Der Täter konnte identifiziert werden. In der 90.+5. Spielminute lief aus dem Heimbereich eine Person auf das Spielfeld und wurde von einem Fortuna-Offiziellen vom Platz geführt.“
In Fürth zündeten Düsseldorfer Anhänger im Laufe des Spiels zahlreiche pyrotechnische Gegenstände.
Für diese Vergehen wird die Fortuna mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 46.500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 15.500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2025 nachzuweisen wäre.
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