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12.000 Euro Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf
Wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Fortuna Düsseldorf wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger beim Heimspiel gegen FC Erzgebirge Aue am 21. Mai zu einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro verurteilt. Der DFB-Kontrollausschuss hat im Strafmaß zu Gunsten der Fortuna berücksichtigt, dass der Verein sich für die Vorkommnisse umgehend entschuldigt und direkt umfangreiche Maßnahmen zur Täterermittlung ergriffen hat.
Einzelne Anhänger hatten vor dem letzten Heimspiel der abgelaufenen Saison pyrotechnische Gegenstände gezündet. Zudem wurden zu Beginn der zweiten Halbzeit Papierrollen auf das Spielfeld geworfen, so dass die Partie über zwei Minuten unterbrochen werden musste. Der Bewährungszeitraum bleibt bis zum 31. Oktober bestehen.
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