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05.10.2017 | Verein
Fortuna erhält 2000 Euro Geldstrafe
Wegen unsportlichen Verhaltens der Anhänger während des Braunschweig-Heimspiels
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Fortuna im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.
In der 86. Minute des Heimspiels gegen Eintracht Braunschweig am 31. Juli 2017 wurde aus dem Düsseldorfer Zuschauerblock ein Feuerzeug auf das Spielfeld geworfen.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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