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Fortuna muss 3.000 Strafe zahlen
Wegen Vorkommnissen gegen St. Pauli
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro belegt.
Davon kann der Verein bis zu 1.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre. „Während des Zweitligaspiels gegen den FC St. Pauli am 27. Januar 2024 zündeten Düsseldorfer Zuschauer mindestens fünf pyrotechnische Gegenstände“, heißt es in dem Urteil.
Die Fortuna hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
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