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Fortuna wird erneut zur Kasse gebeten: 5 000 Euro Geldstrafe
Fortuna Düsseldorf wurde am gestrigen Montag, 9. Januar 2006, vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle von mangelndem Schutz des Gegners, begangen durch zwei rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 5 000 Euro belegt.
In der 84. Minute des Meisterschaftsspieles der Regionalliga Nord zwischen dem VfB Lübeck und Fortuna Düsseldorf am 21. September 2005 wurden aus dem Düsseldorfer Fanblock mehrere "bengalische Feuer" abgebrannt, wovon eines auf das Spielfeld geworfen wurde.
Ferner wurde unmittelbar vor Beginn des Düsseldorfer Regionalliga-Spiels beim Wuppertaler SV am 15. Oktober 2005 aus dem Düsseldorfer Fanblock eine Leuchtrakete in den Innenraum geschossen. Zudem wurde im Bereich der Gästefans eine Nebelkerze gezündet, was unmittelbar vor dem Beginn der zweiten Halbzeit erneut geschah.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
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