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Fortuna zu 5.000 Euro Geldstrafe verurteilt
DFB-Kontrollausschuss beurteilt Vorkommnisse am 21. Spieltag
Der Deutsche Fußball-Bund hat Fortuna Düsseldorf am Donnerstag zu einer Geldstrafe in Höhe von 5 000 Euro verurteilt. Anlass hierfür gaben Vorkommnisse während der Partie der Rot-Weißen gegen den MSV Duisburg in der ESPRIT arena am 07.02.10.
Das Spiel musste, wie auch einem Sonderbericht von Schiedsrichter Florian Meyer zu entnehmen ist, bereits kurz nach Anpfiff unterbrochen werden, weil - ausschließlich - im Fanblock der Gäste pyrotechnische Gegenstände abgebrannt und von dort Feuerwerkskörper aufs Spielfeld geworfen wurden. Dies wiederholte sich während der Begegnung zweifach. Überdies wurden Sitzbänke demontiert und, ebenso wie vereinzelte andere Gegenstände, in den Innenraum geworfen.
Der DFB begründete das Urteil damit, dass es im Zusammenhang mit Spielen der Fortuna in der Vergangenheit mehrfach zu Auffälligkeiten gekommen sei. Gleichzeitig hob der Kontrollausschuss jedoch hervor, dass die Vorkommnisse ausschließlich den Duisburger Fans zuzuordnen gewesen seien und es nicht auszuschließen sei, dass diese Taten auch deshalb begangen wurden, damit die Fortuna als gastgebender Verein durch die DFB-Rechtsinstanzen als Sanktion mit einem Spiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit belegt wird.
Ausdrücklich und lobend wird in der Urteilsbegründung erwähnt, dass sich die die Fans von Fortuna Düsseldorf zuletzt - sowohl beim Auswärtsspiel in Koblenz als auch gegen den MSV Duisburg - tadellos verhalten haben.
Wie man in der ausverkauften ESPRIT arena sehen konnte, glänzte der rot-weiße Anhang zu jedem Zeitpunkt durch friedliches und besonnenes Auftreten, mit dem man sich in keiner Weise vom Benehmen der Duisburger Fans beeinflussen ließen.
Fortuna Düsseldorf hat das Urteil angenommen.
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