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Fortuna Düsseldorf muss Corona-Überbrückungshilfen nicht zurückzahlen
Verein und Land NRW einigen sich im Rechtsstreit
Im Rechtsstreit zwischen Fortuna Düsseldorf und dem Land Nordrhein-Westfalen ist es vor dem Oberverwaltungsgericht NRW zu einer vergleichsweisen Einigung gekommen.
Foto: F95 / David Matthäus
Im April hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf den von der Fortuna angefochtenen Rücknahme- und Rückforderungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf zu Corona-Überbrückungshilfen (ÜBH III) aufgehoben. Das Gericht hatte der Klage aufgrund einer festgestellten Ungleichbehandlung stattgegeben und die Berufung nicht zugelassen. Das Land Nordrhein-Westfalen stellte daraufhin einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht NRW.
Im Rahmen eines Erörterungstermins vor dem Oberverwaltungsgericht haben sich beide Parteien nun auf einen Vergleich verständigt. Dieser sieht vor, dass der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid zur ÜBH III aufgehoben wird und die der Fortuna gewährten Überbrückungshilfen endgültig festgesetzt werden.
Arnd Hovemann, Vorstand Finanzen, Personal, Recht & Nachhaltigkeit, Fortuna Düsseldorf: „Wir sind sehr froh, dass wir diese Angelegenheit nun für uns positiv abschließend klären konnten. Entscheidend ist für uns, dass die der Fortuna zustehenden Corona-Hilfen nicht zurückgezahlt werden müssen und damit Planungssicherheit hergestellt ist.“
Weitere Überbrückungshilfen (ÜBH III+ und ÜBH IV) stehen der Fortuna nicht zu, da hier nach Hinweis des OVG NRW beihilferechtliche Vorgaben des EU-Rechts entgegenstehen. Mit dem Vergleich ist der Rechtsstreit zwischen Fortuna Düsseldorf und dem Land Nordrhein-Westfalen vollständig beendet.
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