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12.000 Euro Strafe für Fortuna
Aufgrund von Vergehen in den Spielen in Kaiserslautern und Braunschweig
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in den Auswärtsspielen beim 1.FC Kaiserslautern und bei Eintracht Braunschweig mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt.
In der 51. Minute des Spiels beim 1. FC Kaiserslautern am 25. Oktober 2014 wurden im Düsseldorfer Zuschauerblock mehrere Bengalische Feuer abgebrannt, zudem in der 56. und 86. Minute jeweils eine Rauchkerze gezündet. Mit Wiederanpfiff der Partie bei Eintracht Braunschweig am 16. Dezember 2014 wurden im Düsseldorfer Zuschauerbereich mehrere Bengalische Feuer und Blitzer entzündet.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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