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6450 Euro Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf
Wegen zweier unsportlicher Verhalten der Anhänger
Das Sportgericht des DFB hat Fortuna Düsseldorf wegen zweier unsportlicher Verhalten seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 6450 Euro belegt.
Im Rahmen des Zweitligaspiels gegen den Hamburger SV brannten Düsseldorfer Zuschauer insgesamt mindestens fünf pyrotechnische Gegenstände ab. Aufgrund einer Täteridentifizierung durch den Verein wurde die dafür gemäß Strafzumessungsleitfaden fällige Geldstrafe von 3000 auf 2250 Euro reduziert.
Während des Zweitligaspiels beim Karlsruher SC wurden innerhalb des Gästebereiches mindestens sieben pyrotechnische Gegenstände gezündet. Die Strafe hierfür beträgt 4200 Euro.
Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
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